Zwangsstörung (man unterscheidet Zwangsgedanken, Zwangshandlungen)
Für die erkrankten Personen besteht ein innerer Zwang oder Drang, bestimmte Dinge zu denken oder zu tun. Die Betroffenen wehren sich zwar z.T. gegen diesen auftretenden Drang und erleben ihn als übertrieben und sinnlos, können ihm willentlich aber meist nichts entgegensetzen. 
Bei Zwangsgedanken geht es häufig um angstvolle Gedanken und Überzeugungen, sich selbst oder einer anderen Person zu schaden (z.B. durch Verunreinigung, durch aggressive Handlungen oder durch „magische“ Handlungen), in eine peinliche Situation zu geraten oder durch Unterlassen von Handlungen indirekt oder durch eigene Handlungen direkt für ein Unheil oder Unglück verantwortlich zu sein. Gedankengänge können nicht befriedigend abgeschlossen werden, sodass sie sich ständig wieder aufdrängen und wiederholt werden müssen, ohne zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu gelangen. Oft leiden die Betroffenen an quälendem Zweifel. 

Zwangshandlungen sind gegen oder ohne den eigenen Willen ausgeführte Handlungen. Beim Versuch, die Handlung zu unterlassen, treten massive innere Anspannung und Angst auf. Die meisten Betroffenen wissen, dass ihr Verhalten übertrieben und unvernünftig ist, versuchen anfangs Widerstand zu leisten, geben jedoch auf, wenn die Angst sie überfällt. 

Es gibt verschiedenste Möglichkeiten, die Erkrankung zu lindern oder zu heilen –  zum einen mit psychotherapeutischen Interventionen oder mit Hypnose, zum anderen auch mit medikamentöser Hilfe.